Stand 13. Juni 2018

Allgemeines:
Nachstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen gelten für unsere gesamten Lieferungen und Leistungen sowie Angebote und Verkauf an natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften in Ausübung Ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit, im Folgenden „Kunden“ genannt.

Vertragspartner aller abgeschlossenen Kaufverträge ist die Schilder Hofmann GmbH
(nachfolgend „Verkäufer“ genannt).

§ 1 Geltungsbereich:
(1) Alle Angebote, Kaufverträge, Lieferungen und Leistungen aufgrund von Bestelllungen der Kunden unterliegen diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

(2) Geschäftsbedingungen des Kunden oder Dritter finden keine Anwendung, auch wenn der Verkäufer ihre Geltung im Einzelfall nicht gesondert widerspricht. Selbst wenn der Verkäufer auf ein Schreiben Bezug nimmt, das Geschäftsbedingungen des Kunden oder eines Dritte enthält oder auf solche verweist, liegt darin kein Einverständnis mit der Geltung jener Geschäftsbedingungen.

§ 2 Vertragsschluss:
(1) Alle Angebote des Verkäufers sind freibleibend und unverbindlich in Bezug auf Preis, Liefermöglichkeit und Lieferfristen. Der Kunde gibt entweder schriftlich, fernmündlich oder im Rahmen des Bestellvorgangs im Online-Shop ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages ab. Ein Vertrag kommt erst mit schriftlicher Auftragsbestätigung des Verkäufers, spätestens durch Übergabe der Ware an das beauftragte Versandunternehmen und/oder den Kunden zustande.

(2) Eine an den Kunden per E-Mail versandte Eingangsbestätigung seiner Bestellung stellt keine rechtsverbindliche Annahme dar.

§ 3 Lieferung, Warenverfügbarkeit:
(1) Die von dem Verkäufer angegeben Termine und Fristen für Lieferungen gelten als nur annähernd vereinbart, es sei denn, dass ausdrücklich eine feste Frist oder ein fester Termin zugesagt oder vereinbart ist. Die Lieferfrist beginnt mit dem Ausstellungsdatum der Auftragsbestätigung und ist eingehalten, wenn bis Ende der Lieferfrist die Ware das Lager/Werk verlassen hat oder bei Versand der Ware diese zum Versand bereits dem Kunden gemeldet ist

(2) Der Verkäufer kann -unbeschadet seiner Rechte aus Verzug des Kunden -vom Kunden eine Verlängerung von Liefer- und Leistungsfristen oder eine Verschiebung von Liefer- und Leistungsterminen um den Zeitraum verlangen, indem der  Kunde seinen vertraglichen Verpflichtungen dem Verkäufer gegenüber nicht nachkommt.

(3) Der Verkäufer haftet nicht für Unmöglichkeit der Lieferung oder für Lieferverzögerungen, soweit diese durch höhere Gewalt oder sonstige, zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbare Ereignisse (z.B. Betriebsstörungen aller Art, Schwierigkeiten in der Material- oder Energiebeschaffung, Transportverzögerungen, Streiks, rechtmäßige Aussperrungen, Mangel an Arbeitskräften, Energie oder Rohstoffen, Schwierigkeiten bei der Beschaffung von notwendigen behördlichen Genehmigungen, behördliche Maßnahmen oder die ausbleibende, nicht richtige oder nicht rechtzeitige Belieferung durch Lieferanten) verursacht worden sind, die der Verkäufer nicht zu vertreten hat. Sofern solche Ereignisse dem Verkäufer die Lieferung oder Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen und die Behinderung nicht nur von vorrübergehender Dauer ist, ist der Verkäufer zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Bei Hindernissen vorübergehender Dauer verlängern sich die Liefer- oder Leistungsfristen oder verschieben sich die Liefer- oder Leistungstermine um den Zeitraum der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlauffrist.

(4) Soweit dem Kunden in Folge der Verzögerung die Annahme der Lieferung oder Leistung nicht zuzumuten ist, kann er durch unverzügliche schriftliche Erklärung gegenüber dem Verkäufer vom Vertrag zurücktreten.

(5) Der Verkäufer ist, bei nach Vorgaben des Kunden produzierten Artikeln, die aus der Druckproduktion stammen (wie z.B. Schilder, Etiketten oder Plaketten in großen Stückzahlen) zu einer 10 %-igen Unter- oder Überlieferung berechtigt. Dieses Recht des Verkäufers begründet sich in den spezifischen Vorgängen des Druckvorgangs bei den regelmäßig aufgrund von Andrucken, Fehldrucken, etc. eine größere Stückzahl als die bestellte Menge kalkuliert werden muss.

§ 4 Versand:
(1) Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist Sitz des Verkäufers, soweit nichts Anderes bestimmt ist.

(2) Die Versandart und die Verpackung untersehen dem pflichtgemäßen Ermessen des Verkäufers.

(3) Die Gefahr geht spätestens mit der Übergabe des Liefergegenstandes (wobei der Beginn des Verladevorgangs maßgeblich ist) an den Spediteur, Frachtführer oder sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Dritten auf den Kunden über. Dies gilt auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen. Verzögert sich der Versand oder die Übergabe in Folge eines Umstandes, dessen Ursache beim Kunden liegt, geht die Gefahr von dem Tag an auf den Kunden über, an dem der Liefergegenstand versandbereit ist und der Verkäufer dies dem Kunden angezeigt hat. Der Verkäufer versichert die Ware auf Kosten des Käufers, wenn dieser die Versicherung der Ware schriftlich begehrt.

§ 5 Preise und Zahlung:
(1) Die Preise gelten für den, in den Auftragsbestätigungen aufgeführten Leistungs- und Lieferumfang. Mehr- oder Sonderleistungen werden gesondert berechnet. Die Preise verstehen sich in Euro ab Werk zzgl. Verpackung, Versand,  der gesetzlichen Mehrwertsteuer, ggf. Zoll sowie Gebühren und anderer öffentlicher Abgaben.

(2) Es besteht ein Mindestauftragswert von € 20,00 netto. Wird dieser Wert nicht erreicht, ist der Verkäufer berechtigt für diesen Minderauftrag zusätzliche Bearbeitungskosten in Höhe von € 5,00 zu berechnen.

(3) Rechnungen sind innerhalb der angegeben Zahlungsfristen zahlbar, soweit nichts Anderes schriftlich vereinbart wurde.

(4) Sämtliche Zahlungen werden auf die älteste Schuld angerechnet, es sei denn der Kunde trifft eine anderslautende Zahlungsbestimmung. Sind bereits Kosten der Beitreibung und Zinsen entstanden, wird die Zahlung zuerst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung angerechnet.

(5) Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen des Kunden oder die Zurückbehaltung von Zahlungen wegen solcher Ansprüche ist nur zulässig, soweit die Gegenansprüche unbestritten, rechtskräftig festgestellt oder entscheidungsreif in einem Rechtstreit sind

§ 6 Eigentumsvorbehalt:
(1) Bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsbeziehung verbleiben die gelieferten Waren im Eigentum des Verkäufers.

(2) Der Kunde ist berechtigt, die gelieferten Waren im ordnungsgemäßem Geschäftsverkehr zu verarbeiten und weiter zu veräußern, solange er sich nicht in Zahlungsverzug befindet. Sicherungsübereignungen und Verpfändungen der Ware durch den Kunden sind unzulässig.

(3) Tritt der Verkäufer bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden - insbesondere Zahlungsverzug - vom Vertrag zurück (Verwertungsfall) ist er berechtigt, die Vorbehaltsware herauszuverlangen. Sämtliche hierdurch entstehenden Kosten trägt der Kunde.

§ 7 Sachmängelgewährleistung:
(1) Die Gewährleistungsfrist beträgt 1 Jahr ab Ablieferung der Sache oder, soweit eine Abnahme erforderlich ist, ab der Abnahme.

(2) Ist der Kunde Kaufmann, sind die gelieferten Gegenstände unverzüglich nach Ablieferung an den Kunden oder an den von ihm bestimmten Dritten sorgfältig zu untersuchen. Sie gelten als genehmigt, wenn der Kunde nicht eine Mängelrüge hinsichtlich offensichtlicher Mängel oder anderer Mängel, die bei einer unverzüglichen, sorgfältigen Untersuchung erkennbar waren, binnen 7 Werktagen nach Ablieferung des Liefergegenstandes oder ansonsten binnen 7 Werktagen nach der Entdeckung des Mangels oder jeden früheren Zeitpunkt, in dem der Mangel für den Kunden bei normaler Verwendung des Liefergegenstandes ohne nähere Untersuchung erkennbar war, erhebt. Eine Mängelrüge ist schriftlich an den Vertragspartner zu richten.

(3) Bei Sachmängeln des gelieferten Gegenstandes ist der Verkäufer nach seiner innerhalb angemessener Frist zu treffende Wahl zunächst zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung verpflichtet und berechtigt. Eine erfolgte Nachbesserung oder Ersatzlieferung verlängert die Gewährleistungsfrist nicht; ausschlaggebend ist weiterhin die ursprüngliche Gewährleistungsfrist. Im Falle des Fehlschlagens der Nacherfüllung, das heißt der Unmöglichkeit, Unzumutbarkeit, Verweigerung oder unangemessenen Verzögerung der Nachbesserung und Ersatzlieferung, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis angemessen mindern.

(4) Beruht ein Mangel auf dem Verschulden des Verkäufers, kann der Kunde unter den in § 8 bestimmten Voraussetzungen Schadensersatz verlangen.

(5) In allen Fällen unberührt bleiben die gesetzlichen Sondervorschriften bei Endlieferung der Ware an einen Verbraucher (Lieferantenregress gemäß §§ 478, 479 BGB).

§ 8 Haftung:
(1) Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Kunden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Verkäufers, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrages notwendig sind.
(2) Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Verkäufer nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um  Schadensersatzansprüche des Kunden aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Liegen keine anderen Anhaltspunkte vor, so ist der vertragstypische Schaden auf den dreifachen Warenwert begrenzt.
(3) Die Einschränkungen der Absätze (1) und (2) gelten auch zu Gunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Verkäufers, falls Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.
(4) Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.

§ 9 Sonstiges:
(1) Ist der Kunde Unternehmer, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlichrechtliches Sondervermögen oder hat er in der Bundesrepublik Deutschland keinen Allgemeinen Gerichtsstand, so ist Gerichtsstand für alle etwaigen Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung zwischen dem Verkäufer und dem Kunden der Geschäftssitz des Verkäufers. Für Klagen gegen den Verkäufer ist dessen Geschäftssitz ebenfalls ausschließlicher Gerichtsstand. Zwingende gesetzliche Bestimmungen über ausschließliche Gerichtsstände bleiben von dieser Regelung unberührt.

(2) Die Rechtsbeziehungen zwischen dem Verkäufer und dem Kunden unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11.04.1980 (CISG) ist ausgeschlossen.

(3) Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages zwischen dem Verkäufer und dem Kunden einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder eine Lücke aufweisen, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Fall der Unwirksamkeit einer vertraglichen Bestimmung bzw. das Bestehens einer Lücke verpflichten sich die Parteien eine Regelung zu vereinbaren, die der unwirksamen oder lückenhaften Regelung wirtschaftlich am nächsten kommt und dem Interesse beider Parteien entspricht.

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